Newsmeldung vom 30.07.2004:
Pressemitteilung DiViDi: Aus für Pornos frei Haus Wie DiViDi in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage mitteilt, hat das OLG München heute in einem einstweiligen Verfügungsverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der einfache Briefversand nach Durchführung des Postident-Verfahrens für FSK18-Titel nicht den deutschen Jugendschutzvorschriften entspricht. Die Verfahrensweise stellt nicht ausreichend sicher, dass Minderjährige keinen Zugriff auf FSK18-Titel erlangen, zumindest müssten die Briefe mit dem Vermerk "eigenhändig" verschickt werden, so dass sie nur dem Empfänger persönlich übergeben werden können.
Für Kunden hat dies natürlich weitreichende Nachteile: Wer tagsüber arbeitet und die Briefe nicht entgegennehmen kann, müsste jede DVD künftig nach Benachrichtigung in seiner Postfiliale abholen.
Es war zu erwarten, dass ein solches Urteil gegen die heute gängige Versandpraxis einiger Verleiher bei FSK18-Titeln früher oder später gefällt wird. DiViDi hatte dieses Verfahren gegen inVDeo geführt und sieht sich als familienfreundlicher Verleiher in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Es kann und darf nicht sein, dass ein paar wenige Anbieter in diesem Segment den Jugendschutz mit Füßen treten und sich insbesondere gegenüber den Wettbewerbern wirtschaftliche Vorteile über die billige, einfache Briefzustellung verschaffen", so Andreas Steinrücke, Geschäftsführer von DiViDi. "Wir stellen fest, dass andere Verleiher, die ausschließlich Filmtitel für Erwachsene anbieten, den Jugenschutzanforderungen in der nun entschiedenen Weise bereits entsprechen und begrüßen dies."
DiViDi plädiert für eine deutliche Trennung zwischen jugendfreien und pornografischen Angeboten bei den Online-Videotheken.
Wir dürfen gespannt sein, wie inVDeo auf dieses Urteil reagiert. Als neutrale Plattform aller Verleiher haben wir auch von inVDeo bereits eine Stellungnahme angefordert und werden diese hier veröffentlichen, sobald uns diese vorliegt.
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