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Stellungnahme von inVDeo zum FSK18-Versand

Newsmeldung vom 03.08.2004:
Stellungnahme von inVDeo zum FSK18-Versand
 
Zum letzinstanzlichen Urteil des OLG München zum Versand von FSK18-DVDs, über das wir am Freitag hier berichtet haben, haben wir mittlerweile folgende Stellungnahme von inVDeo erhalten:

"Als ein absolut seriöser Anbieter im Online DVD-Verleih begrüßt inVDeo dieses Urteil, welches nun endlich Rechtssicherheit beim Verleih von Filmen ab 18 schafft. Das Urteil des Oberlandesgerichtes München ist als Erfolg für die Branche zu werten, da es sich DiViDi zum Ziel gesetzt hatte, den Verleih von Filmen ab 18 Jahren über das Internet gänzlich zu verbieten. Unter diesem Aspekt ist DiViDi kläglich gescheitert.

Als seriöser Anbieter in diesem Marktsegment hält sich inVDeo selbstverständlich stets an die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland. Deshalb haben wir von Anfang an auf Mechanismen gesetzt, die nach Auffassung von Anwälten ausreichend sein sollten, unsere Jugend zu schützen.

Das am 29.7.2004 gefällte Urteil des OLG München erlaubt grundsätzlich den Verleih von FSK18-DVDs über das Internet, sofern über technische Mittel sichergestellt ist, dass der Empfänger der DVDs über 18 Jahre alt ist. Allerdings ist hierfür nicht nur das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post nötig, sondern auch die Sicherstellung des Empfangs der Ware durch den Adressaten selbst (persönlich), welches nur über ein eigenhändig zugestelltes Einschreiben möglich ist.

Da bei der Gestaltung des neuen Jungendschutzgesetzes offensichtlich niemand an eine Online-Videothek gedacht hat, ist das Gesetz entsprechend formuliert worden und bietet nach Aussage des vorsitzenden Richters nur unzureichenden Spielraum für Versandaktivitäten. Aus diesem Grund ist der Fall nach Auffassung des Gerichtes durchaus prädestiniert, vor dem BGH verhandelt zu werden. Diesen Schritt hält sich inVDeo selbstverständlich vor.

Obwohl der Versand für unsere Kunden faktisch teurer und weniger bequem sein wird, werden wir für unsere Kunden weiterhin ein Ausleihen von Filmen ab 18 ermöglichen. Für inVDeo steht es keinesfalls im Widerspruch, die gesamte Bandbreite des DVD-Programms unter einem Dach als „One-Stop-Shopping“-Lösung anzubieten. Ende August werden wir entsprechende Modelle anbieten, die es sowohl für Familien als auch für Einzelpersonen attraktiv machen, sowohl das normale Programm als auch das FSK18-Programm zu nutzen. Lassen Sie sich überraschen.

Wir wollen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hervorheben, dass es sich bei Filmen ab 18 Jahren nicht nur um Erotik handelt, sondern zu einem großen Teil auch um Filme, die in den USA aufgrund von „lockereren“ Gesetzen für unter 18-Jährige zugelassen sind, in Deutschland aber für eine Kinofassung gekürzt werden müssen. Um diese Filme in der (ungeschnittenen) Originalfassung sehen zu können, muss man in Deutschland schon über 18 sein und wird durch dieses neue Urteil entsprechend eingeschränkt. Darunter fallen u.a. bekannte Action-Filme wie Bad Boys II, Last Boy Scout, Kill Bill: Volume 1 oder auch Terminator 1 mit Arnold Schwarzenegger. Auch diese Filme dürfen in der ungekürzten Fassung in Zukunft nur noch per Einschreiben „eigenhändig“ ausgeliefert werden.

Wir versprechen unseren bestehenden treuen und potentiellen Kunden jedenfalls, dass Sie weiterhin in jeder Hinsicht auf uns zählen können und freuen uns auf einen erfolgreichen Herbst mit vielen weiteren Partnern und angepassten Dienstleistungen, die wieder für jeden etwas bereitstellen. Lassen Sie sich von uns überraschen: planen Sie mit einem optimalen Service und einem einzigartigen DVD-Erlebnis."
 
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